
Studienfinanzierung
Übersicht
Studiengebühren
Tageskurs Vollzeit: Gesamtkursgebühr 2.580,00 € (12 Monate à 215,00 €)
Tageskurs Halbtags: Gesamtkursgebühr 3.120,00 € (24 Monate à 130,00 €)
Schulpraktisches Jahr: Gesamtkursgebühr 1.800,00 € (12 Monate à 150,00 €)
Masterkurs Klassenlehrer und Oberstufe Vollzeit: Gesamtkursgebühr 4.680,00 € (24 Monate à 195,00 €)
Masterkurs Klassenlehrer und Oberstufe halbtags: Gesamtkursgebühr 5.292,00 € (36 Monate à 147,00 €)
Berufsbegleitender Abendkurs Lehrer: Gesamtkursgebühr 5.760,00 € (36 Monate à 160,00 €)
Berufsbegleitender Abendkurs Erzieher: Gesamtkursgebühr 5.760,00 € (36 Monate à 160,00 €)
Kurs für Kleinkindpädagogik: Gesamtkursgebühr 1.920,00 € (12 Monate à 160,00 €)
Hortkurs: Gesamtkursgebühr 2.880,00 € (18 Monate à 160,00 €)
Lehrer*innenkurse
Nach erfolgreich beendeter Probezeit, in der Regel nach dem ersten Praktikum, besteht für Vollzeit-Studierende am Hamburger Seminar während der Studienzeit auf schriftlichen Antrag die Möglichkeit der Stundung der Studiengebühren bzw. der Gewährung eines Stipendiums. Diese ist als Unterstützung gedacht und kann daher nicht bedarfsdeckend sein.
Geschäftsführung und Stipendienkreis des Hamburger Seminars erteilen zu allen Fragen der Studienförderung gerne Auskünfte. Die Entscheidungen über eine Förderung aus Mitteln des Seminars erfolgen unter Ausschluss des Rechtswegs.
Für die Prüfung der Frage, ob und in welche Richtung ein Förderantrag aus Sicht des Seminars sinnvoll ist bzw. unterstützt werden kann, ist die Selbstauskunft des Studierenden als erster Schritt erforderlich.
Für den Halbtagskurs und den berufsbegleitenden Abendkurs können leider keine finanziellen Hilfen angeboten werden.
Nichts auf der Welt ist so stark wie eine Idee, deren Zeit gekommen ist.
Victor Hugo
Bildungsgutschein / Förderung nach der AZAV
Die zweijährige Maßnahme zur Weiterbildung als Waldorflehrer*innen (ein Jahr Vollzeit plus Schulpraktisches Jahr) kann als AZAV-zertifizierte Weiterbildungsmaßnahme durch die Agentur für Arbeit / Jobcenter gefördert werden. Ob Sie Anspruch auf einen Bildungsgutschein von mindestens 23 Monaten haben, erfahren Sie von Ihrem zuständigen Berater bei der Agentur für Arbeit.
Zugangsvoraussetzungen:
Abgeschlossenes Hochschulstudium bzw. für die Fächer Werken, Handarbeit und Gartenbau abgeschlossene Ausbildung und Praxis in unterrichtsfachnahem praktischen Beruf.
Vorliegen eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses (vorgeschrieben gem. § 72a Absatz 2 SGB VIII für die Arbeit mit Kindern und Voraussetzung zur Aufnahme einer Lehrtätigkeit an Schulen).
Sie finden unsere aktuelle Weiterbildung im Kursnet der Agentur für Arbeit HIER
…und wahlweise im WISY-Bildungsgutschein-Kursportal HIER
BAföG
Als Studierende/r in einem der Master-Studiengänge sind Sie u.U. BAföG -berechtigt. Bitte klären Sie Ihre individuellen Möglichkeiten.
Online und vor Ort
Keine Anmeldung erforderlich!
Vorbeikommen, reinschnuppern, mitmachen!
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