Schutzkonzept
Unser Schutzkonzept
Präambel
Als Einrichtung der Lehrer:innenbildung haben wir, alle Mitabeiter:innen des Seminars für Waldorfpädagogik Hamburg e.V., es durchgängig mit Erwachsenen zu tun und sehen unsere Aufgabe darin, in diesem Rahmen ein Schutzkonzept vorzulegen und zu Pflegen. Gleichzeitig aber müssen und wollen wir den Kinderschutz als Bildungseinrichtung für angehende Lehrer:innen im Bewusstsein tragen, da dieser Teil unserer Profession ist: Der curriculare Beitrag zur Gewaltprävention beinhaltet für die Studierenden verpflichtende Angebote
„Gewaltprävention” und zur „Gewaltfreien Kommunikation”. Das Thema wird darüber hinaus auch in weiteren Kursen angesprochen (Siehe hierzu die Anlage)
Code of Conduct
Diversität als gelebte Vielfalt sehen wir als eine Bereicherung an. Wir respektieren alle Menschen und sehen sie als gleichberechtigt an, unabhängig von Status, Geschlecht, Herkunft, Hautfarbe, Religion, Lebensalter, sexueller Orientierung, gesundheitlicher Beeinträchtigung, Behinderungen oder Weltanschauung (soweit letztere nicht auf Diskriminierung und Exklusion anderer oder Extremistischen Positionen basiert).
Wir verpflichten uns im Seminar für Waldorfpädagogik Hamburg e.V. Gleichberechtigung in die Tat umzusetzen, um für tatsächliche Chancengleichheit und gleichberechtigte Teilhabe an Lehre, Aus- und Weiterbildung zu sorgen.
Wir pflegen ein wertschätzendes Miteinander auf Augenhöhe, wohlwissend, dass eine Ausbildungs- und Prüfungssituation eine asymmetrische zwischen Auszubildenden/Studierenden und Dozentinnen ist. Wir kommunizieren fair und partnerschaftlich Gesprächssituationen in Präsenz gestalten wir auf Wunsch zu dritt, es werden nach Absprache Gesprächsprotokolle angefertigt. Konfliktgespräche jeglicher Art werden mindestens zu dritt geführt, jede Konfliktpartei hat das Recht auf eine:n Begleiter:in, hier werden Protokolle verpflichtend angefertigt.
Die abschließende Unterrichtshospitation bei unseren Teilnehmer:innen nehmen wir als Team ab, dazu gehören mindestens die jeweils Mentorierenden aus der Schule und aus dem Seminar. Dies betrifft auch die Nachbesprechung. Das Protokoll wird von mindestens zwei Personen unterschrieben.
Unangemessenes Verhalten und Diskriminierung
Wir tolerieren kein übergriffiges, diskriminierendes oder herabwürdigendes Verhalten im Seminarzusammenhang. Hierzu gehören unter anderem:
• Sexuelle Belästigung und Diskriminierung in verbaler, nonverbaler oder körperlicher etc. Form.
• Alle Arten direkten, indirekten physischen wie digitalen etc. Mobbings.
• Jede Form physischer und psychischer/seelischer Bedrohung und Gewalt, hierzu gehört insbesondere die Ausnutzung bzw. Instrumentalisierung einer asymmetrischer Beziehungen zwischen lehrenden und Studierenden/ Auszubildenden.
• Rassistische, antisemitische oder andere herabwürdigende Äußerungen etc. allgemein oder direkt adressierter Art.
Beschwerdemanagement und Handlungsleitlinie
Betroffenen stehen wir zur Seite. Sollten sich im Seminarkontext Studierende oder Mitarbeitende von Belästigung, Diskriminierung oder Gewalt etc. direkt oder indirekt betroffenen fühlen, so können sie sich an die bestellten Vertrauenspersonen oder an die Seminarleitung wenden sowie an die Ansprechpartner:innen der LAG/HH und die Kontaktstellen beim Bund der Freien Waldorfschule. Die Informationen darüber werden den Auszubildenden/Studierenden ab Sommer 2024 zusammen mit dem Ausbildungsvertrag ausgehändigt, auch findet sich ein
Hinweis auf der Homepage des Seminars.
Im Falle einer Meldung:
- Es folgen unmittelbar Gespräche mit der betreffenden Person (zum Gesprächsformat siehe oben).
o Falls die Vorwürfe innerhalb des Seminarkontextes bearbeitet werden können, wird dies geschehen,
o wenn nicht, wird die Bearbeitung extern weitergeführt durch die Fachstellen der LAG und des BdfWS.
- Kursleiter:innen/Mentor:innen, die ihr Verhalten nicht sofort ändert, drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen.
- Wenn es sich um Auszubildende/Studierende handelt, die ihr Verhalten nicht sofort ändert, droht die Beurlaubung oder Beendigung des Ausbildungs-/Studienverhältnisses.
Anlage: GWP innerhalb der Ausbildung
1. Im Rahmen der Ausbildung nehmen die Auszubildenden/Studierenden an einem Seminar zum Thema „Gewaltprävention” teil. Sie sollen durch das Seminar soweit mit dem Thema vertraut sein, dass sie an ihren Schulen sofort oder künftig für die Belange des Kinderschutzes eintreten können, weitere und vertiefende Fortbildungen hierzu sind auch nach der Ausbildung notwendig.
2. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, in unseren Kursen auf allgemeingültige wie auch
„waldorfspezifische Gefahren” im Umgang mit Schüler:innen hinzuweisen. Das können Gesichtspunkte sein, die sich daraus ergeben, dass die Lehrer:innen allgemein und insbesondere die Klassenleher:innen an der Waldorfschule einen besonders hohen Vertrauensvorschuss genießen und ein enges und vielfach durch die Autorität der Unterrichtenden asymmetrisches Verhältnis zu Kindern und Eltern besteht.
Zu nennen wären hier beispielhaft: Arbeit mit den Eltern, Beziehungsarbeit in der Klasse, Verhalten der Lehrperson gegenüber den Kindern generell (sogen. ,,geliebte Autorität”), Nachahmung und Vorbild. Andererseits müssen die Inhalte in Lehrplan und Aufgabenbereichen der Waldorflehrperson Anlass geben, die individuelle professionelle pädagogische Haltung sehr bewusst zu gestalten und zu reflektieren: Autorität für die Kinder und Jugendlichen, Umgang mit den Zeugnissprüchen, Umgang mit der Temperamentenlehre, Pädagogischer Entwicklungsdialog (früher: ,,Kinderbetrachtung”), Schularzt und Therapiebereich, Verdeckter Lehrplan, ggf. Notengebung und damit zukunftsweisende Entscheidungen für die SuS.
Die Aufgabe der seminaristischen Unterrichtsinhalte besteht darin, für die hohe Verantwortung, die wir tragen, zu sensibilisieren.
Version 1 v. 10.01.2024, Stand 16.04.2024
Unser Schutzkonzept können Sie hier herunterladen.